Das erste, was die Leute nicht immer bemerken, ist, dass das Grundbuch und die Notariate ihre Tätigkeit aufgrund der Coronavirus-Krise nicht eingestellt haben. Dies wurde in der Tat vom Kollegium der Kanzler und dem Allgemeinen Notarrat bestätigt, die einen Kontinuitätsplan sowie eine Liste von Maßnahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von Grundbuch- und Notariatsdiensten für die breite Öffentlichkeit veröffentlicht haben. Wir können dies auch aus Erfahrung bestätigen, da wir den Großteil der Verkäufe abgeschlossen haben, deren Unterzeichnung für Ende März und im April geplant war.
Grundbuchämter
Wir haben in den letzten Wochen mehrmals das Grundbuchamt in Jijona angerufen (wo Busot-Urkunden registriert sind), und sie haben uns gerne geholfen. Es fühlte sich nicht anders an, als wenn wir sie zu "normalen Zeiten" anrufen.
Darüber hinaus fordern wir häufig Dokumentation von ihnen über ihren Online-Service an. Dieser Service funktioniert weiterhin und ist die empfohlene Methode, um während der Quarantäne Dokumentation anzufordern, z. B. um eine Kopie der „Nota Simple“ (Zusammenfassung von) anzufordern die Eigentumsurkunden) einer Immobilie.
Der einzige Unterschied besteht nun darin, dass wir nicht physisch in ihre Büros gehen können, um Dokumente vorzulegen, sondern dass wir (und Notare, Anwälte und Gestoren) Dokumente per Kurierdienst an sie senden können.
Grundsätzlich läuft das Geschäft also normal weiter.
Notare
Natürlich ist das Notariat etwas anders, da der Verkauf per Kurier nicht abgeschlossen werden kann!
Der Generalrat der Notare (CGN) kündigte an, dass Notare nicht als öffentliches Amt geschlossen werden und notarielle Ämter "nicht schließen können". Sie priorisieren jedoch die Fertigstellung der dringenden Fälle, was vor allem die Transaktionen bedeutet, für die eine Hypothek erforderlich ist, die „abläuft“, wenn sie nicht bis zu einem bestimmten Datum abgeschlossen wird.
Im Rahmen des Plans zur Vermeidung von COVID-19-Infektionen hat das CGN eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen für die erforderlichen Notarbesuche getroffen.
Hier sind die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Käufern und Verkäufern beim Notar:
1. Nur der Interessent, die Dolmetscher und die Zeugen werden in den Notar eintreten.
2. Im Notar wird nicht mehr Zeit als nötig verbracht.
3. Der Interessent muss die "Selbstschutzmaßnahmen" (Handschuhe, Masken) anwenden.
4. Die empfohlenen Abstände von mindestens anderthalb Metern werden eingehalten.
5. Es wird ein Schichtsystem eingerichtet, in dem jede Partei nacheinander das Notaramt betritt.
6. Der Notar stellt jeder Partei ein Dokument aus, um ihre Bewegung auf der Straße zu rechtfertigen, wenn dies von der Polizei verlangt wird.
7. Es wird empfohlen, den eigenen Stift von zu Hause mitzunehmen.
Was tun, wenn Sie nicht nach Spanien kommen?
Es gibt natürlich geplante Fertigstellungen, die nicht stattfinden können (obwohl der Notar und das Grundbuchamt arbeiten), da eine oder beide Parteien nicht nach Spanien gelangen können. Diese Situation hat gezeigt, wie wichtig es ist, einen der Ratschläge zu befolgen, die wir und Rechtsberater normalerweise geben, um Ihren Kauf zu erleichtern und sicherzustellen, dass keine unerwarteten Ereignisse (wie ein Coronavirus Lockdown) Ihnen Kopfschmerzen bereiten. Unterzeichnen Sie eine Vollmacht.
Wir empfehlen Käufern immer, dass sie, wenn sie in Spanien sind und ihre perfekte Immobilie gefunden haben, in eine Reise zum Notar passen, um ihrem Rechtsberater die Befugnis zu geben, den Verkauf abzuschließen, sobald sie nach Hause zurückgekehrt sind. Während Sie den Umzug von Ihrem Heimatland nach Spanien regeln, ist es viel sinnvoller, Ihren Vertreter zu verlassen, um den Abschluss des Kaufs zu arrangieren, und für diejenigen, die diesen Rat befolgt haben, verlieren sie keinen Schlaf, wenn sie nach Spanien kommen Führen Sie die Fertigstellung während der Coronavirus-Quarantäne durch.
Für diejenigen, die vor ihrer Abreise aus Spanien keine Vollmacht unterzeichnet haben (sowohl Käufer als auch Verkäufer), ist nicht alles verloren, da sie in ihrem Heimatland eine Vollmacht unterzeichnen können. Es ist wichtig, dass diese Vollmacht von Ihrem Rechtsberater erstellt wird und a) in die Sprache Ihres Heimatlandes übersetzt wird, damit Ihr örtlicher Notar sie korrekt bezeugen kann, und b) sie dann per Kurier an die spanische Botschaft oder Konsulat, um die sogenannte „Apostille“ (eine Art offizielle Briefmarke) zu erhalten. Nur dann können Sie es per Kurier an Ihren Rechtsberater zurücksenden, der es dem Notar vorlegt, um zu zeigen, dass er den Verkauf für Sie abschließen kann. Wenn Sie in Spanien eine Vollmacht unterschreiben, müssen Sie die obigen Punkte a und b nicht ausfüllen.
Wir hoffen, dass dieser Artikel für Sie von Nutzen ist und Ihnen hilft, Ihre Möglichkeiten und die Verfahren für die Fertigstellung von Immobilien in dieser schwierigen Zeit besser zu verstehen.
Bei Rural Coast wenden wir die Änderungen der Gesetze und Vorschriften an, um die Sicherheit unserer Kunden und Kollegen sowie viele sichere und glückliche Abschlüsse zu gewährleisten!